Hinweis zur Offenlegungsverordnung
Art. 4 - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen, die möglicherweise noch nicht in Gänze für jedes Produkt vorliegen.
Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Bei der Versicherungsanlageberatung wird der Kunde entsprechend seines Wissensstandes aufgeklärt und über einen mehrstufigen Abfrageprozess werden seine Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst. Wenn sich Kunden dafür entscheiden, Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, dann kann diesem Wunsch auf drei unterschiedliche Arten spezifiziert werden, wobei die Möglichkeiten sich untereinander nicht ausschließen.